Wodka-Markenrechte: FKP setzt sich mit Binder Grösswang vor OGH durch
Das russische Staatsunternehmen FKP Sojuzplodoimport hat in der Auseinandersetzung um die Rechte an den Wodkamarken Stolichnaya und Moskovskaya einen Zwischenerfolg erzielt: Der Oberste Gerichtshof (OGH) schrieb fest, dass das Oberlandesgericht (OLG) Linz niederländische Gerichtsentscheidungen zu Vorfragen als bindend anerkennen muss.
Die Basis dafür sieht der OGH im Europäischen Zivilverfahrensrecht (EuGVVo). Er verwies das Verfahren gleichzeitig zurück an das Linzer Gericht (Gz. 4 Ob 88/17x). Der dortige Senat hat nun die Ansprüche von FKP gegenüber Spirits International (SPI) auf dieser Grundlage zu beurteilen. Es geht unter anderem um das Recht an den Marken, Verstöße gegen das Markenrecht sowie eventuelle Schadensersatzansprüche des Staatsunternehmens gegen SPI (Gz. 2 R 172/14y).
Die ursprüngliche Klage von FKP stammt aus dem Jahr 2004. Sie reiht sich ein in eine ganze Serie von Prozessen weltweit, die unter anderem in mehr als zehn europäischen Ländern laufen. In einem Beschluss vom August 2015 hatte der OGH bereits ein erstes OLG-Urteil aus Linz aufgehoben, weil er die Frage als ungeklärt erachtete, ob sich Entscheidungen niederländischer Gerichte auf die Auseinandersetzung in Österreich auswirken. Das hatte der OGH damals als Verfahrensmangel bewertet (Gz. 4 Ob 30/15p).
Zweifel seit fast 20 Jahren
Der Ursprung des Rechtsstreits liegt in der Wendezeit in der früheren Sowjetunion, als der Staat Anfang der 1990er-Jahre die Markenrechte im Zug von Privatisierungen abgab. Damals erwarb Yuri Shefler über die SPI-Gruppe die Rechte an 42 Marken, darunter Stolichnaya. Die russische Regierung zweifelt seit 2000 an, dass diese Maßnahmen rechtmäßig waren, und brachte die Markenrechte in Russland 2001 wieder unter eigene Kontrolle.
Vertreter FKP Sojuzplodoimport
Binder Grösswang (Wien): Dr. Christian Klausegger (Prozessführung); Ivo Rungg (IP; Innsbruck); Associates: Elisabeth Tretthahn-Wolski (Prozessführung)
Vertreter Spirits International
Brauneis Klauser Prändl (Wien): Martin Reinisch; Associate: Georg Fellner (beide IP-Recht)
Oberster Gerichtshof, Wien, 4. Senat
Dr. Manfred Vogel (Senatspräsident), Dr. Erich Schwarzenbacher, Prof. Dr. Christoph Brenn, Dr. Jürgen Rassi, Michael Matzka (alle Hofräte)
Hintergrund: Die Beraterteams stehen sich in den diversen Verfahren schon seit Jahren gegenüber. Reinisch vertrat SPI bereits, als die Auseinandersetzung Mitte der 2000er-Jahre mit Verfahren um einstweilige Verfügungen anlief. Binder Grösswang kam nach den Provisorialverfahren über einen Pitch in das Mandat von FKP und damit der Russischen Föderation. (Raphael Arnold).
https://www.juve.de/nachrichten/oesterreich/2018/07/wodka-markenrechte-fkp-setzt-sich-mit-binder-groesswang-vor-ogh-durch
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